Aktuelles vom "Anti-Abzock-Gesetz"

18.09.2013

Bundesgesetzblällter-RückenNachdem der Bundestag das sogenannte Anti-Abzock-Gesetz am 27.06.2013 verabschiedet hat (wir berichteten), berät nun der Bundesrat am 20.09.2013 zu diesem Gesetz . Dass der Bundesrat dem Gesetz zwei Tage kurz vor der Bundestagswahl zustimmen wird, gilt als wahrscheinlich; der Rechtsausschuss hat bereits empfohlen, den Vermittlungsausschuss nicht anzurufen.

Unmut besteht im Bundesrat jedoch noch zu der im Gesetzgebungsverfahren vorgenommenen Streichung der Regelung in § 14 Abs. 2 UWG-E, die vorsah, den sogenannten fliegenden Gerichtsstand auch im Wettbewerbsrecht einzuschränken. Der Bundesrat wünscht darüberhinaus eine Prüfung, ob eine entsprechende Regelung nicht nur im Wettbewerbsrecht, sondern auch in anderen Rechtsbereichen, so dem Presserecht und dem Recht des gewerblichen Rechtsschutzes sinnvoll sei. Man darf also gespannt sein, wie sich der Bundesrat am 20.09.2013 positionieren wird und ob noch Änderungen in das Gesetz nachträglich aufgenommen werden.