10 Jahre Filesharing Abmahnungen

16. Juni 2014

Füller auf SchriftsatzHeute vor 10 Jahren haben wir an unserem ersten Filesharing Fall gearbeitet. Es ging damals gleich um 10.000 EUR Forderung und die Polizei durchsuchte die Wohnung unseres Mandaten zusammen mit einem Beauftragten der Tonträgerhersteller. Spiegel online berichtete unter dem Titel "Erschreckende Abschreckung". Auf der anderen Seite vertrat RA Clemens Rasch persönlich den Fall. Die IFPI ging damals mit einer zuvor nie gekannten Schärfe im PR-Krieg gegen den damaligen Betroffenen vor.

Die Gerichte und Staatsanwaltschaften wussten den Kriminalitätsgehalt anfangs nicht so recht einzuschätzen. Mit Durchsuchungsbefehlen wurden stapelweies heimische Computer in Polizeipräsidien verschoben. Im Norden der Republik begannen die Staatsanwaltschaft als Erste, den Unfug mit den Hausdruchsuchungen zu beenden. (Bei uns in Bayern dauerte es etwas länger - wir Würzburger haben ja auch noch 1749 die letzte Hexe verbrannt.)

Bei diesem Jubiläum kommt keine Feierstimmung auf. Inzwischen haben sich hunderte von Rechtsanwälten auf die Bearbeitung von Abmahnfällen wegen Urheberrechtsverletzungen spezialisiert. Die Methoden und Strategien sind inzwischen so komplex, dass sich Fälle tatsächlich nur noch dann zuverlässig beurteilen lassen, wenn man die Parteien und deren Anwälte auf der Abmahnseite regelmäßig analysiert.