Großrazzia gegen Betreiber des Streaming-Portals kinox.to

31.10.2014Löwe haut Krokodil

Die sächsischen Ermittlungsbehörden haben letzte Woche in vier Bundesländern Razzien gegen die mutmaßlichen Betreiber der Streaming-Website kinox.to durchgeführt. Die zwei Hauptverantwortlichen sind nach Presseinformationen noch auf der Flucht. Vorgeworfen wird den beiden Brüdern gewerbsmäßige Urheberrechtsverletzung, ein Straftatbestand, der mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden kann. Daneben wird den Brüdern Steuerhinterziehung, räuberische Erpressung und Brandstiftung vorgeworfen.

Die Seite kinox.to verlinkt überwiegend auf Medieninhalte von zum Beispiel aktuellen Kinofilmen und rangiert laut „Alexa" auf Platz 37 der meistbesuchten Internetseiten in Deutschland. Bisher ist es den Behörden allerdings noch nicht gelungen, Zugang zu den Servern zu erhalten, so dass die Angebote auf kinox.to im Moment noch online zu erreichen sind.

Nachdem die Betreiber von kino.to, einer Seite mit nahezu identischem Inhalt, nach vergleichbaren Razzien im Jahr 2011 seither teilweise zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt wurden, gehen die Behörden damit erneut gegen die Betreiber einer großen Streaming Plattform vor.

Mögliche Folgen für Nutzer von kinox.to

Eine strafrechtliche Verfolgung ist für einfache Nutzer eher unwahrscheinlich. Ob durch das Abrufen von Streaming-Angeboten überhaupt eine Urheberrechtsverletzung begangen wird, erscheint äußerst fraglich, ist aber obergerichtlich noch nicht geklärt.

Die besseren Argumente sprechen gegen eine Urheberrechtsverletzung, da das Anschauen eines Films im Internet über ein Streaming-Portal, wie z.B. auch YouTube ein solches darstellt, als rezeptiver Werkgenuss gestattet sein muss. Dies dürfte auch dann gelten, wenn der Stream aus einer rechtswidrig hergestellten Vorlage online zum Abruf via Streaming bereit gestellt worden ist, vergleichbar mit dem bloßen Lesen eines illegal kopierten Buches. Darüber hinaus sind die Vervielfältigungen des Datenmaterials eines Film-Streams im Arbeitsspeicher und Browsercache nur flüchtig und begleitend und elementarer Teil eines technischen Verfahrens. Dies spricht ebenfalls gegen eine Urheberrechtsverletzung.

Auch die Gefahr der zivilrechtlichen Verfolgung durch Abmahnungen ist unserer Einschätzung nach relativ gering, auch wenn die Kanzlei U+C im Dezember 2013 eine Abmahnwelle wegen vermeintlich illegalen Streaming über das Portal Redtube losgetreten hatte. In Deutschland existiert wenig Rechtsprechung zum Thema Streaming, jedoch hält ein Großteil der juristischen Fachliteratur Streaming für legal.