Debcon GmbH droht mit Mahnbescheiden

21.05.2015Debcon

Debcon verschickt aktuell Schreiben in Filesharing-Angelegenheiten unserer Mandanten, in denen nun recht  konkret angekündigt wird, dass das gerichtliche Mahnverfahren "im Rahmen der Gesamtabwicklung von 15.000 (!) Forderungen" bevorstehe. Interessant an der Formulierung des Schreibens ist, dass debcon als weitere "wichtige Information" mitteilt, das Schreiben könne als gegenstandslos betrachtet werden, sollte dem betroffenen Anschlussinhaber "schon heute der gerichtliche Mahnbescheid zugestellt worden sein". Dies impliziert die Behauptung, bereits Mahnbescheide beantragt zu haben.

Die Schreiben von debcon erreichen damit eine neue Qualität und Schärfe, da nun behauptet wird, bereits gerichtliche Schritte eingeleitet zu haben.

Was an den Ankündigungen von debcon dran ist, kann derzeit noch nicht mit hinreichender Sicherheit beantwortet werden. Fakt ist jedoch, dass unter den 15.000 Forderungen sicherlich einige dabei sind, die bereits zum heutigen Zeitpunkt verjährt sein dürften. Im Übrigen ist natürlich jeder Sachverhalt individuell zu beurteilen.