Update U+C-Gegnerliste: U+C lenkt ein und sieht von Veröffentlichung ab

18.09.2012

Wie wir der Internetseite der Kanzlei Urmann + Collegen aktuell entnehmen können, wird die Veröffentlichung der Gegnerliste (wir berichteten) nun wohl doch nicht in die Tat umgesetzt. Auf der Internetseite von U+C heißt es hierzu wörtlich: "Der U+C Rechtsanwaltsgesellschaft mbH wurde durch eine Anordnung des Bayerischen Landesamtes für Datenschutz und durch Entscheidungen im einstweiligen Rechtsschutz die Veröffentlichung einer Gegnerliste untersagt. Wir sehen daher von der Veröffentlichung der Gegenerliste ab."

Während sich die Kanzlei U+C Anfang September nach der Untersagung der Veröffentlichung der Gegnerliste durch das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) eine Veröffentlichung noch vorbehalten bzw. angekündigt hat, den Rechtsweg gegen die Entscheidung des BayLDA beschreiten zu wollen, ist sie nun wohl unter anderem wegen des Gegenwinds durch Abmahnungen von Betroffenen wegen drohender Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte zum Einlenken gezwungen worden. Soweit bekannt, hatten bereits das AG Regensburg und das LG Essen die Veröffentlichung der Namen der Antragsteller in diesen Verfahren durch einstweilige Verfügungen untersagt. Die mögliche "Gegenabmahnwelle" durch Betroffene, die im Rahmen der Gegnerliste an den "Porno-Pranger" gestellt werden sollten, wird daher wohl ausbleiben.