Sind Abmahnungen des Social Eye Player durch die Kanzlei Schroeder reine Abzocke?

21.12.2012

Social Eye PlayerIm Internet macht sich derzeit immer mehr Entrüstung über Abmahnungen der Kieler Kanzlei Schroeder breit. Diese schreibt vielfach Inhaber von Internetanschlüssen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen durch illegales Filesharing in Bezug auf eine Software namens "Social Eye Player" an (wir berichteten bereits). Die verletzten Urheberrechte sollen dabei der gleichnamigen Firma Social Eye Player des Inhabers Marvin C. Salgado mit Sitz auf den Philippinen zustehen. Lässt schon letzterer Umstand die Betroffenen oftmals stutzig werden, so wird das Stirnrunzeln umso größer, wenn man sich etwas vertiefter mit den Vorwürfen auseinandersetzt:

Bereits die zum Teil recht vage gehaltene Abmahnung wirft einige Fragezeichen auf. So nennen Lutz Schroeder Rechtsanwälte weder das unabhängige Ermittlungsunternehmen namentlich, welches das illegale Angebot der Software über die IP-Adresse des Betroffenen festgestellt haben will, noch bezeichnen sie das Bittorrent-Netzwerk näher, in dem dieses Angebot stattgefunden haben soll.

Versucht man sodann im Internet mehr über den "Social Eye Player" herauszufinden, stößt man auch hier eher auf neue Fragen als auf Antworten, so auch auf der einzigen Internetseite, auf der überhaupt Informationen bzw. die Software selbst verfügbar sind - was für sich genommen schon merkwürdig ist - und die offenbar die offizielle Site der Rechteinhaberin ist (www.socialeyeplayer.com). Neben wenigen allgemeinen Informationen in gebrochenem Englisch findet man hier jedoch weder ein Impressum noch Kontaktdaten des Anbieters außer einer nichtssagenden GoogleMail-Adresse. Auch über eine Bestellmöglichkeit erfährt man hier nur, dass man sich die Software nach Bezahlung über paypal oder Kreditkarte auf CD zuschicken lassen kann.

Abmahnung Kanzlei SchroederUnd so stellen sich betroffene Anschlussinhaber durchaus zu Recht die Frage, ob hier mit unberechtigten Abmahnungen versucht wird, Geld zu machen. Hierzu würde auch der Umstand passen, dass in früheren Abmahnungen ein Vergleichsbetrag von 450 € angeboten wurde, um die Angelegenheit zu erledigen, während neuerdings nur noch 300 € verlangt werden, um sich seine Ruhe zu erkaufen. Dass dieser Betrag oftmals kleiner ist als die Kosten, die der Betroffene auf sich nehmen müsste, um sich durch einen spezialisierten Rechtsanwalt beraten und ggf. vertreten zu lassen, passt dabei ins Gesamtbild. 

Sollte sich der Angeschriebene nun aber aus finanziellen Erwägungen mit dem Gedanken anfreunden, einfach zu bezahlen sowie die geforderte Unterlassungserklärung abzugeben, so ist hier Vorsicht geboten: Mag es auch unter Umständen die finanziell günstigere Vorgehensweise sein, so ist diese keineswegs ungefährlich. Denn insbesondere die rechtlichen Risiken sowohl einer unüberlegten Vergleichszahlung als auch einer ungeprüften Abgabe der der Abmahnung beigefügten Erklärung gerade für die Zukunft sind für den Betroffenen ohne angemessene rechtliche Beratung kaum abzuschätzen.

Ähnliches gilt im Übrigen für die noch kostengünstigere Strategie, die Abmahnung der Kanzlei Schroeder einfach als Abzocke abzutun und zu ignorieren. Denn sowohl die Risiken einer gerichtlichen Inanspruchnahme als auch die Frage, ob die Abmahnung tatsächlich unberechtigt ist, sollte gut überlegt und idealerweise mit einem spezialisierten Rechtsanwalt besprochen werden - genannte Zweifel hin oder her.