U+C Rechtsanwälte vertreten vorläufigen Insolvenzverwalter der ehemaligen DigiProtect GmbH in alten Abmahnfällen

11.03.2013

Die DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien GmbH hat in der Vergangenheit durch die Kanzlei U + C Rechtsanwälte wegen vorgeblichen Filesharings abmahnen lassen. Den Abmahnungen lag der Vorwurf zugrunde, dass der jeweilige Adressat die Urheberrechte der DigiProtect GmbH verletzt haben soll, indem er Werke unerlaubt in so genannten Tauschbörsen zur Verfügung gestellt haben soll. Deswegen machte die Regensburger Kanzlei Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Kostenerstattung geltend.

Filesharing U + C Digi Protect GmbHBei derartigen Filesharing-Abmahnungen handelt es sich nicht um Einzelfälle, sondern regelmäßig um eine Vielzahl gleichgelagerter Verfahren. Für die DigiProtect hat die Kanzlei U + C meist ein Vergleichsangebot hinsichtlich der Zahlungsansprüche in Höhe von zunächst 650,00 € unterbreitet, welches bei Abgabe einer Unterlassungserklärung noch auf 450,00 € reduziert wurde. Offenbar war dies jedoch noch nicht lukrativ genug.

 

 

Uns hat nun ein Schreiben der U + C Rechtsanwälte erreicht, in welchem diese anzeigen, den vorläufigen Insolvenzverwalter über das Vermögen der FDUDM2 GmbH in einem ursprünglichen Abmahnfall ebenfalls zu vertreten. Darin wird weiter mitgeteilt, dass es sich bei der FDUDM2 GmbH um die vormalige DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien GmbH handele. Unterlagen sind beigefügt: die Änderungsmitteilung über die Firma datiert vom 04.02.2013 und der Beschluss des Insolvenzgerichts vom 15.02.2013.Vergleich sonst gerichtliche Geltendmachung angedroht durch U+C

Ein neues Vergleichsangebot von jetzt nur noch 350,00 € wird in dem Schreiben ebenfalls unterbreitet. Für den Fall, dass dieses nicht angenommen wird, stellen die Rechtsanwälte von U + C in Aussicht, dass sie auch dieser Mandantschaft die gerichtliche Geltendmachung empfehlen werden.