Debcon GmbH: Jetzt auch aus heiterem Himmel? Betroffenen ist vorheriges angebliches Anschreiben der Kanzlei BAEK LAW völlig unbekannt

15.03.2013

Diese Woche wandte sich ein Betroffener mit einem Schreiben der Inkassofirma Debcon GmbH aus Witten an uns, in welchem er zur Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 405,00 € aufgefordert wird. Soweit nichts Neues.

Neu daran ist jedoch, dass der Empfänger Stein und Bein schwört, zuvor keinerlei weitere Post mit irgendwelchen Forderungen erhalten zu haben - und das scheint derzeit angesichts mehrerer vergleichbaren Anfragen kein Einzelfall zu sein.

Debcon teilt in dem Anschreiben dementgegen mit, dass im Dezember 2012 bereits eine Urkunden an den Adressaten versendet worden sei, diese aber mit dem Vermerk "unbekannt verzogen" an die Debcon GmbH zurückging. Der Betroffene war darüber sehr verwundert, wohnt er doch schon seit mehreren Jahren unter der angegebenen Adresse.

Ferner wird als Grundlage des Anschreibens vorgetragen, dass eine Forderung der Rechtsanwaltskanzlei Baek Law mit wirtschaftlicher Wirkung zum 10.10.2012 durch die Debcon GmbH gekauft und an diese abgetreten worden sei. Nun will die Inkassofirma das bislang nicht beglichene Geldforderung eintreiben. Die Rechtsanwälte von Baek Law sollen dabei mitgeteilt haben, dass der Empfänger des Schreibens, trotz Aufforderung zur Zahlung, bisher nicht reagiert hatte. Auch darüber staunte der Empfänger nicht wenig. Den Namen der Kanzlei Baek Law hatte dieser nämlich vorher noch nie gehört. Er versichert vehement, keine entsprechende Abmahnung erhalten zu haben und somit davon auszugehen, dass hier ein Fehler vorliege.

Somit stellt sich uns die Frage: Was ist da bloß bei Debcon los?