Debcon, oder: wie Anschreiben einfach ignoriert werden

04.07.2013

Es ist schon häufiger vorgekommen, dass sich Betroffene bei uns gemeldet haben, die ein Anschreiben einer Inkassofirma erhalten haben, ohne dass die Abmahnung, auf die Bezug genommen wurde, sie zuvor erreicht hatte. Das erscheint zwar ungewöhnlich, nachdem die Abmahnkanzleien es meist nicht bei einem Schreiben belassen, wenn keine Antwort kommt (zuletzt hat uns sogar ein Bericht erreicht, nachdem Rechtsanwalt Tobias Selig eine einstweilige Verfügung beantragt hat, als der Adressat einer Abmahnung nicht fristgerecht reagiert hat), kann aber passieren.

Debcon Inkasso FilesharingUm überhaupt den konkreten Vorwurf identifizieren zu können, ist es angesichts der kurzen und meist nicht hinreichend genauen Darstellung des Vorwurfs durch die Inkassounternehmen erforderlich, zunächst das ursprüngliche Abmahnschreiben anzufordern. Dies haben wir bereits in einigen Fällen bei den einschlägig im Bereich Filesharing tätigen Inkassounternehmen, darunter auch die Debcon GmbH, getan. Der letzte Fall mutet allerdings seltsam an: es kam kein Schreiben geschweige denn eine Abmahnung oder nur eine individuelle Antwort, sondern schlicht ein pauschales Vergleichsangebot mit Ratenzahlungsmöglichkeit. Da stellen sich natürlich verschiedene Fragen...

Hat die Debcon unser Anschreiben überhaupt gelesen? Werden die Fälle dort individualisiert bearbeitet oder nach Schema x? Hat die Debcon etwa die Abmahnung selbst auch nicht vorliegen und übersendet aus diesem Grund ein absolut nicht zur Situation und unserer Anfrage passendes Schreiben? Wie soll sich der Betroffene verteidigen, wenn er den genauen Vorwurf nicht kennt? Dürfen Inkassounternehmen so arbeiten?

Für eine Inkassoerlaubnis wird eine gewisse Zuverlässigkeit vorausgesetzt. Wir haben der Debcon noch einmal mit weiterem Schreiben Gelegenheit gegeben, unsere Anfrage ordnungsgemäß zu bearbeiten. Wir sind der Ansicht, dass eine Überprüfung der Voraussetzungen für ein den gesetzlichen Vorgaben entsprechend zuverlässiges Inkasso angezeigt wäre, sollten wir erneut einen unpassenden Standard-Zahlungsaufforderungsschriftsatz erhalten.