Baek Law

Die Anwaltskanzlei Baek Law mahnt im Bereich des Filesharing vornehmlich Musikwerke ab, die regelmäßig Bestandteil eines Chartcontainers, wie beispielsweise den "German Top 100 Single Charts", sind. Die Hamburger Rechtsanwälte werfen dem Abgemahnten dabei vor über eine Tauschbörse eine Urheberrechtsverletzung begangen zu haben, indem das betreffende Werk dort für Dritte zum Download verfügbar gemacht worden sein soll. Dabei handelt es sich häufig um Tonaufnahmen in deutscher Sprache, beispielsweise das bekannte Werk "So ein schöner Tag" des Künstlers Tim Toupet.

Abmahnung Baek Law AnwaltskanzleiBereits im ersten Abschnitt des Schreiben weisen die Anwälte daraufhin, dass die Daten des Abgemahnten beweissicher dokumentiert wurden und somit die Urheberrechtsverletzung feststehe. Zweifel an der Annahme der Ermittlung korrekter und gerichtsverwertbarer Ergebnisse sollen nach Ansicht der Anwälte nicht bestehen. Die Hamburger Rechtsanwälte fordern daher den Empfänger des Schreibens auf, die Störung zu beseitigen und es ab sofort zu unterlassen das urheberrechtlich geschützte Werk im Internet selbst verfügbar zu machen bzw. durch Dritte verfügbar machen zu lassen. Daneben macht die Kanzlei Ansprüche auf Auskunftserteilung und Schadensersatz geltend.

Bei Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 350,00 € und der Abgabe der Unterlassungserklärung verzichtet die Mandanschaft der Anwaltskanzlei auf weitere, ihr angeblich zustehende Schadensersatzansprüche. In diesem Fall wäre diese Angelegenheit endgültig erledigt. Sollte das Angebot der Kanzlei nicht angenommen werden, so soll der Abgemahnte Auskunft darüber erteilen, in welchen Zeitraum und in welchen Umfang das streitgegenständliche Werk im Internet angeboten worden ist. Eine Bezifferung des Schadensersatzes wird dann durch die Rechtsanwälte nach der Auskunftserteilung erfolgen. Für den Fall, dass keine Reaktion seitens des Abgemahnten erfolge, droht die Kanzlei mit der Einreichung der Klage vor dem zuständigen Gericht.

In Einzelfällen, in denen bislang der Rechteinhaber der ursprünglichen Abmahnung die Firma Hitmix Musikagentur, Inhaber Erich Öxler, war, hat sich später das Inkassounternehmen Debcon gemeldet und den Ausgleich der Forderung in Höhe der 350,00 € an sich verlangt. Dabei wird darauf abgestellt, dass diese der Debcon verkauft und abgetreten worden sei - nicht etwa von der früheren Rechteinhaberin, sondern von der vormals tätigen Kanzlei, was sehr fragwürdig erscheint.