BaumgartenBrandt

Urheberrechtliche Abmahnungen im Bereich des Filesharings kommen auch von der Berliner Kanzlei BaumgartenBrandt Rechtsanwälte, obwohl es um diese in letzter Zeit mit neuen Fällen ruhig wurde. Insbesondere für Filmproduktions- und Vertriebsunternehmen wie z.B. die KSM GmbH machen die Anwälte die "branchenüblichen" Ansprüche auf Auskunft, Unterlassung, Kostenerstattung und Schadensersatz wegen angeblichen Filesharings von Filmwerken geltend.

Abmahnung BaumgartenBrandt RechtsanwälteEin unabhängiger Sicherheitsdienstleister soll festgestellt und dokumentiert haben, dass das jeweilige urheberrechtlich geschützte Werk über den Internetanschluss, der im gerichtlichen Auskunftsverfahren dem Abgemahnten zugeordnet wurde, anderen Nutzern zur Verfügung gestellt worden ist. Dem sehr ausführlichen Schreiben der Abmahnkanzlei ist diesbezüglich auch ein Ermittlungsdatensatz sowie der Auskunftsbeschluss beigefügt.

Zur Vermeidung einer gerichtlichen Auseinandersetzung bieten BaumgartenBrandt Rechtsanwälte dem Anschlussinhaber in der Regel die Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 850,00 € an, wobei sie betonen, dass ein weiteres Entgegenkommen oder Verhandeln nicht in Betracht komme. Zur Begründung wird angeführt, dass dieser Betrag bereits ein Entgegenkommen darstelle, da der Abgemahnte Schadensersatz nach Lizenzanalogie sowie Abmahnkosten aus einem Gegenstandswert von horrenden 50.000,00 € zu zahlen habe, die alleine bereits 1.359,80 € ausmachen würden. Daneben fordern sie die Abgabe der beigefügten Unterlassungs-/Verpflichtungserklärung zur Ausräumung der Wiederholungsgefahr.

Werden die geltend gemachten Zahlungsansprüche nicht erfüllt, so wurde im Einzelfall bereits ein Inkassounternehmen mit dem Einzug der Forderung betraut. Die Firma CONDOR Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH aus Ludwigshafen hat kurz vor Verjährungseintritt einen Betroffenen angeschrieben und zur Zahlung von nunmehr 1.298,00 € Hauptforderung zuzüglich Kosten und Zinsen, somit insgesamt 1.735,50 € aufgefordert. Dabei werden, trotz von Anfang an dezidiert bestrittener Forderung auch Inkassokosten berechnet.

Erfolgt auch hierauf keine Zahlung, so wurde in dem uns vorliegenden Fall im Namen der CONDOR als Antragsteller durch einen Rechtsanwalt Bernd Rudolph ein Mahnbescheid über 1.827,58 € als Gesamtsumme beantragt. Dabei findet sich der Hinweis, dass die Forderung sechs Tage nach dem Aufforderungsschreiben von CONDOR an diese Firma abgetreten wurde.