C-S-R Rechtsanwaltskanzlei

Aus dem badischen Ettlingen erhalten Inhaber von Internetanschlüssen Abmahnungen der C-S-R Rechtsanwaltskanzlei wegen angeblicher Verwertung geschützter Filmwerke mit zumeist pornografischen Inhalten. Die vertretenen Rechteinhaber wollen dabei mittels einer Spezialsoftware zweifelsfrei und gerichtsverwertbar festgestellt haben, dass ein oder mehrere Filme über eine bestimmte IP-Adresse unerlaubt anderen Nutzern angeboten wurden. Diese IP-Adresse soll sodann durch eine gerichtlich angeordnete Auskunft des entsprechenden Internetproviders dem Anschluss des Abgemahnten zugeordnet worden sein.

Abmahnung C-S-R RechtsanwaltskanzleiDer Betroffene habe somit - so die Anwaltskanzlei - gegen urheberrechtliche Vorschriften verstoßen und sich dabei sogar strafbar gemacht. Selbst wenn jedoch andere Personen die Rechtsverletzung begangen hätten, sei der Anschlussinhaber jedenfalls als Störer hierfür verantwortlich.

Infolgedessen machen die abmahnenden Anwälte Schadensersatz- und Kostenerstattungsansprüche des Rechteinhabers in beträchtlicher Höhe geltend. Dem Abgemahnten wird diesbezüglich jedoch angeboten, im Rahmen einer einvernehmlichen Einigung gegen Zahlung eines Pauschalbetrages - in älteren Fällen regelmäßig 650 € pro Film, in neueren immerhin 1.175 € - die Angelegenheit abzuschließen. Außerdem wird vom Betroffenen verlangt, alle Kopien der benannten Werke zu löschen und sich durch die beigefügte Unterlassungserklärung zu verpflichten, die beanstandeten Urheberrechtsverletzungen künftig zu unterlassen, wobei diese vorformulierte Erklärung auch eine Verpflichtung zur Zahlung des angebotenen Pauschalbetrages enthält.

Bei Nichtbeachtung dieser Aufforderungen, für deren Erfüllung dem Betroffenen regelmäßig eine Frist von 14 Tagen ab Erstellung der Abmahnung gesetzt wird, droht die Kanzlei mit gerichtlicher Durchsetzung der Ansprüche in vollem Umfang. Laut eigener Meldungen auf der Kanzleihomepage wollen die C-S-R Rechtsanwälte zudem bereits einstweilige Verfügungen sowie Mahn- und Vollstreckungsbescheide gegen Abgemahnte beantragt und auch zugesprochen bekommen haben.