CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Die CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit Sitz in Frankfurt mahnt vor allem im Namen der DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH aus Köln ab.

Nach Ansicht der Frankfurter Rechtsanwälte wurde bereits gerichtlich festgestellt, dass über den Anschluss des Empfängers der Abmahnung das entsprechende Musikwerk öffentlich zugänglich gemacht wurde. Welche Log-Firma die angebliche Urheberrechtsverletzung jedoch ermittelt haben soll, wird nicht erwähnt. Die Rechtsanwälte verweisen insofern nur auf das Auskunftsverfahren vor dem zuständigen Providergericht.

Die Frankfurter Rechtsanwälte verlangen die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Erstattung der Kosten und Schäden infolge der angeblichen Urheberrechtsverletzung. Zu diesen Kosten zählen die Ermittlung der IP-Adresse, die Inanspruchnahme anwaltlicher Beratung und Vertretung im Auskunftsverfahren, die Speicherung und Herausgabe der Daten durch den Internet-Service-Provider, die anschließenden Korrespondenz und die entsprechende Abmahnung nebst Auslagen.

Zur Vermeidung eines gerichtlichen Vorgehens bieten die Rechtsanwälte eine außergerichtliche Erledigung an. Diese beinhaltet die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 550,00 €. Zahlt der Anschlussinhaber innerhalb von acht Tagen, ist eine weitere Reduzierung des Vergleichsbetrages um ca. 100,00 € möglich.