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FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Der Vorwurf, Musikwerke unerlaubt in Tauschbörsen zur Verfügung gestellt zu haben, häufig als Bestandteil einer größeren Sammlung an einzelnen Titeln, wie beispielsweise dem Chartcontainer "German Top 100 Single Charts, liegt auch regelmäßig Abmahnschreiben der FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH zugrunde. Immer wieder mahnt diese Hamburger Anwaltskanzlei aber auch Filmwerke ab.

Abmahnung FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbHWegen des angeblichen Filesharings an den Musikwerken wird nun aus Verletzung von Urheberrechten Unterlassung, Entfernung der Datei aus dem freigegebenen Ordner, Schadensersatz und Kostenerstattung geltend gemacht. Dabei fällt hier besonders auf, dass als Rechteinhaber oft mehrere einzelne Texter oder Gesellschaften bürgerlichen Rechts auftreten, bei denen es sich häufig um den Komponist oder Texter handelt.

Die Hamburger Rechtsanwälte der FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH drohen in Ihrem Schreiben mit einem erheblichen Kostenrisiko von mindestens 3.000,00 € und ggfs. strafrechtlichen Konsequenzen, da der Verstoß laut den Ausführungen pauschal alleine durch die Ermittlung der IP-Adresse des jeweiligen Anschlussinhabers bereits feststehe.

Dem meist vierseitigen Schriftsatz liegt als einzige Anlage der Entwurf einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung bei. Eine Vollmacht oder der Auskunftsbeschluss werden im Fall dieser Kanzlei nicht mitgeschickt. Dem Betroffenen wird angeboten, die geltend gemachten Zahlungsansprüche durch eine pauschale Vergleichssumme von 450,00 € abzugelten. Dabei ist zu beachten, dass eine Abstimmung der für den Abmahnfall zu wählenden Strategie an die Besonderheit einer Chartcontainerabmahnung erfolgen sollte. Vorsicht ist auch geboten, da die Kanzlei FAREDS zur Abgabe einer Unterlassungserklärung eine Frist setzt, welche um 12:00 Uhr des Ablauftages bereits abläuft.

Uns sind auch schon Fälle bekannt, in denen die - teilweise zunächst nicht anwaltlich vertreten - Betroffenen von der FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH im Auftrag des jeweiligen Rechteinhabers einen Mahnbescheid erhalten haben. Möchte man sich gegen die Forderung wehren, so muss hierauf vor Fristablauf Widerspruch eingelegt werden. Tut man dies nicht, ergeht Vollstreckungsbescheid, aus dem die Gegenseite dann das Geld beitreiben kann. Um diesen aus der Welt zu schaffen müsste binnen der entsprechenden Frist Einspruch einlegt werden.