Kornmeier & Partner

Die Kanzlei Kornmeier & Partner Rechtsanwälte mahnt wegen des Vorwurfs von Filesharing sowohl betreffend einzelner Musikwerke, die regelmäßig Bestandteil eines Chartcontainers oder Samplers sind, als auch wegen kompletten Musikalben ab. Daneben sind die Frankfurter Anwälte auch im Bereich von Abmahnungen betreffend Filmwerke aktiv.

Abmahnung Kornmeier & Partner RechtsanwälteKornmeier & Partner machen mit dem Schreiben im Auftrag des jeweiligen Rechteinhabers Ansprüche auf Unterlassung, Auskunft, Entfernung der Datei aus dem freigegebenen Ordner, Schadensersatz und Kostenerstattung geltend. In der meist fünfseitigen Abmahnung wird dem Adressaten relativ ausführlich erklärt, dass er - zumindest nach Ansicht der Gegenseite - auf jeden Fall für die Rechtsverletzung verantwortlich ist, nachdem über die Dokumentation seiner IP-Adresse der Rechtsverstoß über seinen Anschluss feststeht.

Die Kanzlei fordert dann die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, für die ein Entwurf beigefügt wird, der gleichzeitig eine Regelung zur Zahlung eines Vergleichsbetrages vorsieht. Dieser variiert in der Höhe, abhängig vom abgemahnten Werk. Bei einem einzelnen Musikwerk wird die Abgeltung der Zahlungsansprüche meist mit einem Pauschlabetrag von 450,00 € angeboten, bei einem Album mit 600,00 €.

Wird ein einzelnes Musikwerk abgemahnt, welches Bestandteil eines Chartcontainers, wie häufig die "German Top 100 Single Charts", oder eines Samplers, beispielsweise "VA - Club Sounds Vol.60", ist es empfehlenswert, die Strategie in dem Fall hierauf anzupassen.