RA Lihl

Aus der Rechtsanwaltskanzlei Lihl in Postbauer-Heng (nahe Nürnberg) erhalten Inhaber von Internetanschlüssen urheberrechtliche Abmahnungen von Rechtsanwalt Christopher Lihl, der früher bereits bei den U+C Rechtsanwälten Erfahrungen in diesem Bereich sammeln konnte.

Abmahnung Rechtsanwalt Christopher LihlZumeist geht es um etwas unbekanntere Filmwerke von Rechteinhabern wie etwa der Euro Video Bildprogramm GmbH oder der Prokino Filmverleih GmbH. Dem Abgemahnten wird jedenfalls vorgeworfen, an einem dieser geschützten Werke eine Urheberrechtsverletzung begangen zu haben, indem er es in einer Internettauschbörse zum kostenlosen Download angeboten habe bzw. dies zumindest über seinen Internetanschluss oder seine WLAN-Verbindung passiert sei. Der Anschlussinhaber soll hierfür in jedem Fall verantwortlich sein, unabhängig davon, ob er selbst oder ein Dritter das Datenmaterial hochgeladen hat.

Eine gerichtliche Geltendmachung der angeblich geschuldeten Unterlassung und Zahlung von Schadens- und Aufwendungsersatz kann laut abmahnendem Anwalt nur durch Abgabe einer vertragsstrafenbewehrten Unterlassungserklärung sowie durch Zahlung eines Abgeltungsbetrages verhindert werden. Der beigefügte Erklärungsentwurf enthält jedoch unter der Überschrift "Unterlassungserklärung" auch eine Verpflichtung zur Zahlung des angebotenen Abgeltungsbetrages. Dieser betrug zuletzt in der Regel 750 €, während früher auch schonmal Beträge von "nur" 475 € oder später 650 € angeboten wurden, um die Akte schließen zu lassen.