Nümann + Lang Rechtsanwälte

Die Kanzlei Nümann + Lang mahnt wegen des Vorwurfs von Filesharing ab, regelmäßig betreffend einzelner Musikstücke, die meist Bestandteil eines Chartcontainers sind. Diese enthalten eine große Anzahl Musikwerke, sodass es sich empfiehlt, die Strategie auf die Konstellation anzupassen. Bei den Musikwerken handelt es sich häufig um solche der Künstlergruppe Culcha Candela an denen die Styleheads Gesellschaft für Entertainment mbH Rechteinhaberin sein soll. Dazu schreibt die Kanzlei Nümann + Lang, dass alleine schon eine Vermutungswirkung greife, da die Rechteinhaberin auch im Cover/Booklet von verkäuflichen Tonträgern aufgeführt sei.

Abmahnung Nümann + Lang RechtsanwälteDie Karlsruher Anwälte machen Ansprüche auf Unterlassung, Rechtsanwaltskosten und Schadensersatz geltend, da der Anschlussinhaber auf jeden Fall verschuldensunabhängig verantwortlich sei, nachdem der Anschluss und die Personendaten ermittelt wurden. Ein Entwurf einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ist dem Abmahnschreiben grundsätzlich beigefügt, in diesem ist auch eine Zahlungsverpflichtung enthalten. In manchen Fällen legt die Kanzlei auch eine Vollmacht des Rechteinhabers bzw. der Rechteinhaberin, einen Auszug aus dem Datensatz des Ermittlungsunternehmens und den entsprechenden Beschluss eines Providergerichts bei.

Die Höhe des in der Abmahnung zur Abgeltung geforderten Betrages beträgt 450,00 €. Für den Fall der Nichtannahme dieses Vergleichsangebot stellen die Karlsruher Anwälte einen zeit- und kostenintensiven Urheberrechtsstreit vor Gericht in Aussicht. Mit einer Antwort auf unser Schreiben lassen sie sich aber bisher Zeit.