Rasch Rechtsanwälte

Gerade die Abmahnschreiben der Anwaltskanzlei Rasch Rechtsanwälte sind für die Betroffenen oft sehr erschreckend, da diese Kanzlei einen relativ hohen Vergleichsbetrag gleich im ersten Schreiben fordert. Der abgemahnte Anschlussinhaber sieht sich mit einem Vergleichsangebot zur Abgeltung der Zahlungsansprüche von 1.200,00 € konfrontiert. Daneben fordert die Hamburger Kanzlei eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung für das jeweils abgemahnte Werk, in der Regel ein Musikalbum.Werden gleich zwei Alben auf einmal abgemahnt, so erhöht sich der in den Raum gestellte Vergleichsbetrag bereits auf 1.800,00 €.

Abmahnung Rasch RechtsanwälteDie Kanzlei Rasch Rechtsanwälte begründet in ihrem fünfseitigen Schreiben relativ ausführlich, dass der Anschlussinhaber aufgrund der Ermittlung über die IP-Adresse für die festgestellte Urheberrechtsverletzung verantwortlich sei. Das Recht, das betreffende Werk über Filesharing Dritten verfügbar zu machen, stehe nur der Rechteinhaberin zu. Rechteinhaberin bei Abmahnungen der Kanzlei Rasch Rechtsanwälte ist häufig die Universal Music GmbH, oft auch die EMI Music Germany GmbH & Co. KG. Es handelt sich dabei meist um aktuelle Werke, für die dann Unterlassung, Schadensersatz und Kostenerstattung gefordert wird.

Dem Abmahnschreiben beigefügt ist ein relativ weiter Entwurf einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, ein vorgefertigtes Vergleichsformular, welches die Zahlungsverpflichtung über den Vergleichsbetrag enthält, sowie der entsprechende Auskunftsbeschluss des Providergerichts. Bei den Hamburger Rechtsanwälten handelt es sich um eine größere Kanzlei, welche tatsächlich auch schon im Filesharing-Bereich Klage eingereicht hat.