Schalast & Partner

Die Anwaltskanzlei Schalast & Partner Rechtsanwälte mahnt vor allem im Namen der DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH ab.

Abmahnung Schalast & Partner Rechtsanwälte und NotareDie Frankfurter Rechtsanwälte werfen dem Empfänger des Schreibens vor ein urheberrechtliches Werk heruntergeladen und dadurch dieses auch Dritten öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Laut dem Schreiben wurde der gesamte Sachverhalt in einem Verfahren vor dem Landgericht nicht nur dargelegt, sondern auch glaubhaft gemacht, weshalb der zuständige Internet-Service-Provider die Daten zur IP-Adresse herausgeben musste.

Die Kanzlei macht daher in ihrem Schreiben einen Unterlassungsanspruch gemäß § 97 Abs. 1 UrhG geltend und verlangt von dem Abgemahnten die Abgabe einer Unterlassungserklärung. Zu diesem Zweck ist ein Entwurf einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung beigefügt. Die Vertragsstrafe ist nicht in das Ermessen der Unterlassungsgläubigerin gestellt, sog. "Hamburger Brauch", sondern auf 5.100 € beziffert.

Neben dem Unterlassunganspruch machen die Frankfurter Rechtsanwälte Ansprüche auf Schadensersatz und Erstattung der Rechtsanwaltskosten geltend. Zu dem Schadensersatz zählen die Kosten für die Ermittlung der IP-Adresse, des Gerichtsverfahren zum Erhalt der Adressdaten aus der IP-Adresse, die Inanspruchnahme anwaltlicher Beratung und Vertretung, der Speicherung und Herausgabe der Daten durch den Internet-Service-Provider, der anschließenden Korrespondenz und der jeweiligen Abmahnung. Zur Vermeidung eines gerichtlichen Vorgehens bietet die Kanzlei jedoch einen Vergleichsbetrag an, dessen Höhe um die 500 € liegt. Zahlt der Abgemahnte jedoch innerhalb von acht Tagen nach Zugang des Schreibens reduzieren die Frankfurter Rechtsanwälte das Vergleichsangebot nochmals und nennen dies "Schnellzahlerrabatt".

Wird bis zu der im Schreiben gesetzten Frist jedoch weder die Unterlassungserklärung noch der angebotene Vergleichsbetrag bezahlt, wird die Kanzlei der Mandantschaft raten, gegen den Abgemahnten gerichtlich vorzugehen und ein Inkassounternehmen zur Beitreibung der Forderung beauftragen.