Kanzlei Schroeder

Die Kanzlei Lutz Schroeder Rechtsanwälte mit Sitz in Kiel mahnt regelmäßig wegen Urheberrechtsverletzungen ab. Gegenstand der Abmahnungen sind oftmals Filmwerke aus dem Erotikfilmbereich, aber auch Computersoftware, wobei regelmäßig sowohl der Tatvorwurf für die Betroffenen schwer nachvollziehbar ist als auch hin und wieder das Werk nicht wirklich nachvollziehbar ist. Die vertretenen Rechteinhaber sitzen dabei häufig im Ausland, wie etwa im Falle der Software "Social Eye Player" auf den Philippinen. Eine entsprechende Vollmacht von diesem, in der Regel für die Vertretung gegen "alle ermittelten Rechtsverletzer/Störer/Anschlussinhaber", liegt der Abmahnung bei.

Abmahnung Kanzlei SchroederDie Kanzlei macht in der Abmahnung geltend, der Betroffene habe das jeweilige urheberrechtlich geschützte Werk als Nutzer eines Peer-to-Peer-Netzwerkes anderen Nutzern zum Download angeboten. Aufgrund dieses - im Übrigen, darauf weist die Kanzlei regelmäßig hin, sogar strafbaren - Verhaltens bzw. da der Angeschriebene als Internetanschlussinhaber in jedem Fall und auch für das Verhalten Dritter verantwortlich sei, schulde er dem Rechteinhaber zukünftige Unterlassung, Erstattung der Rechtsanwaltskosten für die Abmahnung sowie Schadensersatz.

Lutz Schroeder Rechtsanwälte fordern daher zur unverzüglichen Entfernung der betreffenden Datei und zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung auf. Zur umfassenden außergerichtlichen Erledigung bieten sie dem Abgemahnten zudem die Zahlung einer pauschalen Vergleichssumme an, die bei Filmen regelmäßig 750,00 € beträgt, bei Software aber auch schonmal auf 300,00 € oder 450,00 € reduziert ist.

Immer wieder passiert es auch, dass ein Betroffener mehrere Abmahnungen von Rechtsanwalt Schroeder in kurzer zeitlicher Abfolge erhält, ohne dass diese angeblichen Mehrfachverstöße in einem Schreiben zusammengefasst werden. In einem Einzelfall wurde dabei zu einem Teil der Abmahnungen auch Mahnbescheide beantragt.