Schutt Waetke Rechtsanwälte

Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen im Internet erhalten Anschlussinhaber auch von der in Karlsruhe ansässigen Kanzlei Schutt, Waetke. Diese mahnt vornehmlich für Produktionsunternehmen von Filmwerken und Computerspielen ab, hinsichtlich derer ein Angebot auf Internettauschbörsen festgestellt und beweissicher dokumentiert worden sein soll.

Abmahnung Schutt Waetke RechtsanwälteDa dieses Anbieten nach Aussage der abmahnenden Kanzlei über den Internetanschluss des Abgemahnten passiert ist, hafte dieser für die geschehene Urheberrechtsverletzung - selbst dann, wenn eine andere Person den Anschluss hierfür genutzt habe. Vermeiden könne er eine Haftung jedenfalls nur durch ausführliche Darlegung seiner Nichtverantwortlichkeit und die Vorlage von Nachweisen hierfür, etwa durch Übersendung eines Routerprotokolls.

Verlangt wird vom Betroffenen darüber hinaus die unverzügliche Entfernung der Datei von seinem Rechner, die Zusendung einer ausreichenden strafbewehrten Unterlassungserklärung im Original sowie zur Abgeltung der im Raume stehenden Ansprüche auf Schadensersatz und Kostenerstattung die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages, der regelmäßig im Bereich zwischen 500 € und 750 € liegt.

Erfüllt der Betroffene diese Ansprüche nicht komplett, so gibt die Kanzlei Schutt, Waetke den Fall regelmäßig an das Inkassounternehmen Infoscore weiter. Dieses statuiert dabei meist zunächst (in mehreren Schreiben), dass nicht erklärlich sei, wieso die unstreitig bestehende Forderung in Höhe von circa 1.500,00 € nicht ausgeglichen werde - obwohl unsere Mandanten dies mit ausführlichem anwaltlichen Schriftsatz vornehmen ließen.

Erhält auch das Inkassounternehmen statt einer Zahlung eine Zurückweisung der Ansprüche, so wird der Fall in der Regel an die Kanzlei Haas weitergegeben, die ebenfalls mit weiteren Schreiben die Beitreibung der Forderung zu erreichen versucht. Dies geht hin und wieder sogar bis zur Beantragung eines Mahnbescheids, wonach sich der Betroffene entscheiden muss, ob er gegen diesen Widerspruch einlegt und abwarten möchte, ob die Gegenseite das Verfahren tatsächlich weiterbetreibt.