U+C Rechtsanwälte

Die Kanzlei Urmann & Collegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (U + C) aus Regensburg mahnt vor allem im Filesharingbereich ab. Eine große Anzahl der Abmahnungen betrifft Filmwerke aus dem Erotik-Bereich. Rechteinhaber sind beispielsweise die DigiProtect GmbH, die Magmafilm oder die Silwa Filmvertrieb AG. Die Regensburger Rechtsanwälte machen in ihrem dreiseitigen Schreiben Ansprüche auf Vernichtung etwaiger Werkskopien, Unterlassung, Schadensersatz und Rechtsanwaltskosten geltend.

Abmahnung U + C Rechtsanwälte Urmann + Collegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbHDen Schreiben der Abmahnkanzlei liegt grundsätzlich eine Vollmachtserklärung der entsprechenden Rechteinhaberin und eine vorgedruckte Unterlassungserklärung bei. Die Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärung und zur Zahlung des Vergleichsangebotes ist regelmäßig sehr kurz gehalten und beträgt nicht selten nur sieben Tage. Das Vergleichsangebot beträgt 650,00 €.

Die Kanzlei Urmann & Collegen ist auch wegen dem Inkassounternehmen Debcon bekannt geworden. Dieses macht in Untervollmacht der Abmahnkanzlei Zahlungsansprüche aus Filesharingfällen geltend. Dabei geht es um Rechtsanwaltskosten, Lizenzgebühren und Ermittlungskosten. Der typische Forderungsbetrag liegt dann bei 1.286,60 €.

Mittlerweile haben die Regensburger Rechtsanwälte auch weitere Gebiete für Abmahnungen entdeckt, wie etwa die wettbewerbsrechtliche Abmahnung. Hier mahnt die Kanzlei derzeit im Auftrag der KVR Handelsgesellschaft mbH aus Gammelsdorf wegen angeblich fehlender Widerrufs- bzw. Rückgabebelehrung ab. Die geltend gemachten Kosten betragen in diesen Fällen 651,80 €, die sich aus einem Streitwert von 10.000 € ergeben. Die Vorgehensweise ist identisch zu den Filesharing-Fällen, nämlich ein dreiseitiges Schreiben, dem eine Vollmacht und eine Unterlassungserklärung beigefügt ist.

Auch im Bereich weiterer Urheberrechtsverletzungen sind die U+C Rechtsanwälte aktiv, so mahnen sie etwa im Namen der face to face Agentur GmbH Betreiber von Internetseiten wegen angeblicher nicht lizenzierter Nutzung von Bildern ab, die Prominente zeigen. Auch hier wird die Abgabe einer dem Abmahnschreiben beigefügten Unterlassungserklärung sowie Schadens- und Anwaltskostenersatz gefordert, in diesem Fall in Höhe von insgesamt immerhin 959,40 €.