Zimmermann & Decker

Die Zimmermann & Decker Rechtsanwälte aus Hamburg mahnen im Bereich der Urheberrechtsverletzungen im Auftrag von Rechteinhabern wie der tonpool Medien GmbH ab. Gegenstand der Abmahnungen sind regelmäßig Tonaufnahmen als Bestandteile von Chartcontainern (z.B. "German Top 100 Single Charts") oder auch ganze Musikalben, jeweils von bekannten Künstlern wie beispielsweise Xavier Naidoo. Diese Werke sollen über den Internetanschluss des Angeschriebenen unerlaubt in Filesharing-Netzwerken angeboten worden sein.

Abmahnung Zimmermann & Decker RechtsanwälteIn der Abmahnung wird dem Abgemahnten angeboten, durch Zahlung eines Betrages in Höhe von regelmäßig 450 € (bei ganzen Musikalben auch schonmal rund 1.000 €) sämtliche Ansprüche abzugelten, die dem Rechteinhaber aufgrund der festgestellten Urheberrechtsverletzung zustünden, und damit die Angelegenheit umfassend zu erledigen. Auch die Abgabe der anliegenden Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung wird eingefordert.

Die Ansprüche auf Schadensersatz und Kostenerstattung beziffert die abmahnende Kanzlei in ihrem Abmahnschreiben auf wesentlich höhere Beträge als die angebotene Pauschalzahlung und kündigt an, diese in voller Höhe gerichtlich geltend zu machen, sollten die in der Abmahnung gesetzten und in der Regel mit einer Woche sehr knapp bemessenen Fristen erfolglos verstreichen.