Welche Strategie soll ich wählen?

Fünf Strategien zur Wahl

Wir unterscheiden fünf Grundstrategien, die in der Praxis zur Reaktion (oder Nicht-Reaktion) auf Abmahnungen in Betracht kommen und beschreiben nachfolgend deren Vor- und Nachteile.

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"Safety first", ich möchte von diesem Abmahnfall meine Ruhe haben

Unabhängig vom tatsächlichen Sachverhalt und Verantwortlichkeiten kostet eine Filesharing-Abmahnung den Betroffenen vor allem Zeit und Ärger. Vielen Abgemahnten ist es daher wichtig, den Fall schnell und unkompliziert zu erledigen und damit dann auch Ruhe zu haben. Eine Strategie, die umfangreiche Aufklärung von Sachverhalt und rechtlicher Lage erfordert ist dann oft nicht das richtige.

 

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Zahlen oder nicht zahlen

Die Kernfrage beim Vorgehen gegen Filesharing-Abmahnungen ist für viele Betroffene, ob sie auf jeden Fall zahlen müssen. Nach Lektüre des Abmahnschreibens kommt man nämlich häufig genau zu dem Schluss. Es liest sich regelmäßig so, als ob auch der Anschlussinhaber, der selbst nachweislich nicht gehandelt hat, aus der Sache nicht rauskommt, selbst wenn er seinen Anschluss abgesichert und sich auf allen möglichen Wegen rückversichert hat. Ganz so klar ist die Lage jedoch häufig nicht.

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Wie lange verfolgt die Gegenseite Rechtsverstöße?

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, wird darin ein Tatzeitpunkt benannt, der in der Regel einige Wochen bis einige Monate zurückliegt. Da stellt sich häufig die Frage, wie lange die vorgeworfenen Rechtsverletzungen verfolgt werden. Derzeit, im Oktober 2011, liegen die meisten Zeiten der gerade verfolgten vorgeblichen Rechtsverletzungen tatsächlich in einem Zeitraum von April bis September diesen Jahres.

Das bedeutet jedoch nicht, dass es der Gegenseite nicht grundsätzlich möglich ist, auch weiter zurückliegende Rechtsverletzungen zu verfolgen. Hierzu brauchen sie nur die Daten des Anschlussinhabers hinter der ermittelten IP-Adresse - speichert der Provider länger oder wurde die Auskunft bereits eingeholt, haben die Abmahnkanzlei durchaus Zeit, die Verletzungen zu verfolgen, solange nicht die Verjährung eintritt. Teilweise werden auch momentan noch Ansprüche wegen vorgeworfenen Filesharings im Jahr 2010 geltend gemacht. Häufiger ist uns dies bei der Kanzlei Waldorf Frommer begegnet, die teilweise den Vorwurf der Verbreitung von Filmwerken noch im Jahr 2010 verfolgt.

Tendenziell zeigt die Erfahrung jedoch, dass momentan Abmahnungen mit Verletzungszeitpunkten aus dem Jahr 2010 eher die Seltenheit sind und Abmahnungen mit bereits länger vergangenen Zeitpunkten mit zunehmendem Zeitablauf unwahrscheinlicher werden.

Fazit 2010: Keine einzige Zahlungsklage gegen unsere Mandanten

04.01.2011

Im Jahr 2010 wurde gegen keinen einzigen Mandanten, den wir gegen eine Abmahnung vertreten haben, eine Klage auf Schadensersatz oder Kosten eingereicht. Wir haben Anschlussinhaber gegen knapp 400 Abmahnungen im letzten Jahr vertreten und dabei nur in den allerwenigsten Fällen und auf ausdrücklichen Wunsch der Mandantschaft Zahlungen an die Gegenseite vereinbart. Unsere Mandanten sind mit dieser Strategie bisher richtig gefahren.

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