Fazit 2010: Keine einzige Zahlungsklage gegen unsere Mandanten

04.01.2011

Im Jahr 2010 wurde gegen keinen einzigen Mandanten, den wir gegen eine Abmahnung vertreten haben, eine Klage auf Schadensersatz oder Kosten eingereicht. Wir haben Anschlussinhaber gegen knapp 400 Abmahnungen im letzten Jahr vertreten und dabei nur in den allerwenigsten Fällen und auf ausdrücklichen Wunsch der Mandantschaft Zahlungen an die Gegenseite vereinbart. Unsere Mandanten sind mit dieser Strategie bisher richtig gefahren.

Auch in den Altfällen kam es trotz neuer Drohungen und Zahlungsaufforderungen zu keiner einzigen Klage. Mit dem Jahreswechsel 2011 sind die Ansprüche aus den 2007er Fällen verjährt.

Wer die Strategie wählt, eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben, und weitergehende Ansprüche zurückweist, erhält von der Gegenseite natürlich kein förmliches Schreiben, mit dem auf Ansprüche verzichtet wird. Die Angelegenheit endet letztlich erst mit dem Verjährungseintritt nach drei Jahren. Damit sind auch zunächst keine Prognosen für den Ausgang der Fälle möglich, allerdings zeigt der Blick in die Vergangenheit, dass bei einer qualifizierten Einlassung das Risiko einer Klage ausgesetzt zu sein, verschwindend gering ist.

Soweit wir tatsächlichen Klagen wegen vertreten haben, handelt es sich um Fälle, bei denen sich die Mandanten zuvor selbst vertreten haben. Bei diesen Zahlungsklagen gab es 2010 einige für Anschlussinhaber günstige Urteile. Die Gegenseite reagiert jedoch auch auf diese Fälle und passt die Strategie an. Daher haben Empfehlungen und rechtliche Einschätzungen in diesem Rechtsgebiet oft kurze Halbwertszeiten.

Wir wünschen unseren Mandanten und unseren Kollegen auf der Gegenseite ein gutes, harmonisches und streitbefreites Jahr 2011 frei von unnötigen gerichtlichen Auseinandersetzungen.