Wie lange verfolgt die Gegenseite Rechtsverstöße?

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, wird darin ein Tatzeitpunkt benannt, der in der Regel einige Wochen bis einige Monate zurückliegt. Da stellt sich häufig die Frage, wie lange die vorgeworfenen Rechtsverletzungen verfolgt werden. Derzeit, im Oktober 2011, liegen die meisten Zeiten der gerade verfolgten vorgeblichen Rechtsverletzungen tatsächlich in einem Zeitraum von April bis September diesen Jahres.

Das bedeutet jedoch nicht, dass es der Gegenseite nicht grundsätzlich möglich ist, auch weiter zurückliegende Rechtsverletzungen zu verfolgen. Hierzu brauchen sie nur die Daten des Anschlussinhabers hinter der ermittelten IP-Adresse - speichert der Provider länger oder wurde die Auskunft bereits eingeholt, haben die Abmahnkanzlei durchaus Zeit, die Verletzungen zu verfolgen, solange nicht die Verjährung eintritt. Teilweise werden auch momentan noch Ansprüche wegen vorgeworfenen Filesharings im Jahr 2010 geltend gemacht. Häufiger ist uns dies bei der Kanzlei Waldorf Frommer begegnet, die teilweise den Vorwurf der Verbreitung von Filmwerken noch im Jahr 2010 verfolgt.

Tendenziell zeigt die Erfahrung jedoch, dass momentan Abmahnungen mit Verletzungszeitpunkten aus dem Jahr 2010 eher die Seltenheit sind und Abmahnungen mit bereits länger vergangenen Zeitpunkten mit zunehmendem Zeitablauf unwahrscheinlicher werden.