Können diese Abmahnkanzleien ihre Forderungen wirklich ernst meinen - woran erkenne ich eine wirksame Abmahnung?

Bestimmte Inhalte enthält eine seriöse Abmahnung tatsächlich. Zum einen muss erkennbar sein, welcher Rechteinhaber abmahnt und wer Adressat der Abmahnung ist. Weiterhin muss für den Abgemahnten erkennbar sein, auf welcher Grundlage und welche konkrete Handlung abgemahnt wird. Insofern enthalten die üblichen Filesharing-Abmahnungen auch die Angabe, dass eine Urheberrechtsverletzung begangen worden sein soll und die Bezeichnung des betreffenden Werkes sowie eines Tatzeitpunktes und Ermittlungsdaten. Schließlich wird in einer ernstzunehmenden Abmahnung neben dem Angebot eines Vergleiches gegen Zahlung einer Geldsumme (zwischen 250,00 und über 1.200,00 bis hin zu 4.800,00 €) in der Regel ausdrücklich die Unterlassung des beanstandeten Verhaltens unter Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert, für welche meistens ein entsprechender Entwurf beigefügt wird. Für den Fall, dass der Abmahnung nicht innerhalb der gesetzten Fristen nachgekommen wird, drohen die Abmahnkanzleien gerichtliche Maßnahmen an.