Meine Bekannten sagen ich muss da gar nichts tun - dann kann mir ja auch nichts passieren, oder?!

Einfach gar nichts zu tun, kann letztenendes tatsächlich eine wirksame Strategie sein. Wir erleben jedoch auch immer wieder Fälle, in denen diese Strategie tatsächlich nichts gebracht oder gar die Situation für den Abgemahnten verschlechtert hat, daher können wir sie - unabhängig davon, dass wir ja Anwälte sind, die Mandanten wollen - nicht guten Gewissens empfehlen. Denn gerade wenn der Unterlassungsanspruch nicht ausgeräumt wird kann für den Abmahnenden ein gerichtliches Vorgehen attraktiv sein. Dabei steht einem Rechteinhaber innerhalb gewisser Fristen sogar die Möglichkeit offen, im Wege eines Eilverfahrens ohne Anhörung des Abgemahnten eine gerichtliche Entscheidung zu erhalten, gegen welche der Abgemahnte dann im Nachhinein vorgehen müsste.

Auch wenn man den Weg einschlagen möchte, beispieslweise weil keine Haftungsgrundlagen gegeben sind, zwar sicherheitshalber eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben, jedoch keine Zahlungen zu leisten, kann es empfehlenswert sein, mit den richtigen Argumenten Stellung zu nehmen. Unserer Erfahrung nach ist dies erfolgversprechender, als sich hinsichtlich der Zahlungen "totzustellen". Bei eigener Erwiderung sieht man es leider häufig, dass einiges falsch gemacht wird, insofern ist dabei Vorsicht geboten.