Verteidigung mit schlechten Argumenten

Die nächste Fehlerklasse betrifft die Verteidigung mit schlechten Argumenten, was eine gerichtliche Verfolgung begünstigt.

Versetzen Sie sich für einen Augenblick in die Rolle des Abmahnanwaltes. Den Abmahnanwälten ist bewusst, dass sie nicht jeden Fall erfolgreich gerichtlich verfolgen können, da ihre Beweislage verhältnismäßig schwach ist. Selbst wenn es ihnen gelingt, einen Anspruch durchzusetzen, stellen sie häufig fest, dass bei dem Schuldner nicht erfolgreich vollstreckt werden kann, da kein pfändbares Einkommen oder Vermögen vorhanden ist.

Bei dieser Ausgangssituation sind Abmahnanwälte dankbar, wenn sie von dem Verletzer erfahren, dass er die Verletzung zu verantworten hat und sich mit großen Interesse gegen den Anspruch wehrt, aber keinen versierten Anwalt einschaltet. Wir fragen uns immer wieder, welche Fälle von der Abmahnanwälten für die gerichtliche Verfolgung ausgewählt werden. Aus den Urteilsgründen ergibt sich häufig, dass die wesentlichen Rechtsfragen, z. B. zur Störerhaftung, gar nicht zur Diskussion gestellt werden. Der Beklagte hatte entweder eingeräumt, den Verstoß begangen oder beispielsweise ein offenes WLAN-Netz betrieben oder seine minderjährigen Kinder unbeaufsichtigt vor den Computer gesetzt zu haben. Solche Sachverhalte sind nichts anderes als Steilvorlagen für die Abmahner.

Der viel häufigere und folgenschwerere Fehler ist daher nicht die Anerkennung unberechtigter Ansprüche, sondern die untaugliche Verteidigung dagegen. Kurz gesagt: Wer sich wehren will, sollte es richtig oder gar nicht tun.