Falsche Unterlassungserklärung

 

Wenn man Forenbeiträge ließt, bekommt man manchmal den Eindruck, es gebe eine einfache Lösung, nämlich die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung und damit sei das Problem gelöst. Richtig, es läuft häufig auf die modUE zurück, alleine schon weil es sich meistens verbietet, die vorgeschlagene Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Wer jedoch einfach nur irgend ein Muster herunterläd, liegt hoher Wahrscheinlichkeit falsch.

 

Es mag sein, dass eine Filesharing-Abmahnung nicht das wichtigste Rechtsproblem des Lebens ist, aber bei einem Ehevertrag, Testament oder Hauskauf würden Sie vermutlich auch nicht das nächstbeste Muster aus dem Netz ziehen und ausfüllen. Sie müssen für die Abgabe einer modUE nicht unbedingt einen Anwalt beauftragen, aber wenn Sie es auf eigene Faust unternehmen, sollten Sie genau wissen, warum Sie die jeweilige Modifikation vornehmen.

 

Häufige Fehler sind dabei:

  • zu weite Unterwerfung und damit unnötige Risikoerhöhung der Verwirkung der Vertragsstrafe
  • zu enge Unterwerfung und damit das Risiko einer gerichtlichen Verfolgung
  • Unterwerfung für die falsche Begehungsart als Störer oder Täter
  • Fehler bei der vorbeugenden Unterlassung zur Vermeidung neuer Abmahnungen
  • Falsche Formulierung des Vertragsstrafenversprechen
  • Falschbezeichnung des Werkes, vor allem bei Alben ode Sammelwerken
  • falscher Erklärungsempfänger