Kann man über die Herabsetzung von Kosten und Schadensersatz verhandeln?

Obwohl die Vergleichsvorschläge der Rechteinhaber manchmal als einmaliges und befristetes Sonderangebot dargestellt werden, lassen sich die Beträge häufig noch erfolgreich verhandeln. Dies gilt vor allem bei großen Beträgen. Vergleichsbeträge liegen häufig zwischen 30 % bis 70 % der ursprünglich geforderten Summe. Welche Beträge im Einzelfall realisierbar sind, wenn Sie überhaupt eine Zahlung leisten möchten, können wir Ihnen gerne mitteilen.