Wie verhandele ich eine Verminderung des Schadensersatzes?

Wenn Sie die Ihnen zugegangene Abmahnung durch die Abgabe einer Unterlassungserklärung und der Zahlung eines Vergleichsbetrages zur Erledigung bringen möchten, ist dieses Vorgehen völlig nachvollziehbar und gerade bei einer eindeutigen Rechtslage vielleicht sogar geboten. Wir haben im Auftrage unserer Mandantin in vielen Fällen Vergleiche ausgehandelt. Diese sahen neben der Abgabe einer (modifizierten) Unterlassungserklärung die Zahlung eines Vergleichsbetrages vor.

Wir geben Ihnen gerne ein paar Tipps für die Verhandlung, auch wenn Sie hiermit keinen Anwalt beauftragen möchten:

1.       Behalten Sie eine gute Verhandlungsposition.

Es mag Ihren Verhandlungspartner zwar freuen, wenn Sie von vorneherein einsichtig und demütig einen Fehler zugestehen und auf gnädigen Nachlass hoffen, Sie schneiden sich jedoch die Möglichkeit ab, sich bei einer Nichteinigung doch noch effektiv zu wehren. In der Verhandlung sollten Sie sich am besten gar nicht auf die Diskussion einlassen, ob Sie als Täter oder Störer verantwortlich sein können oder welche anderen Familienmitglieder hierfür in Frage kommen.

2.       Nehmen Sie dem Gegner den Wind aus den Segeln.

Durch Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung können Sie das Risiko eines teuren einstweiligen Verfügungsverfahrens effektiv vermindern. Durch die Abgabe der Erklärung geben Sie zwar schon einen Großteil der Forderungen nach, in dieser Verhandlungssituation kann das Nachgeben jedoch ausnahmsweise vorteilhaft sein, da sie dem Gegner die Möglichkeit nehmen, beim Scheitern der Verhandlungen eine kostenträchtige einstweilige Verfügung zu beantragen.

3.       Machen Sie ein freches, aber realistisches Angebot.

Bei Verhandlungen sollte das erste Angebot so niedrig sein, dass noch ein Verhandlungsspielraum zum Nachgeben besteht, auf der anderen Seite nicht so absurd, dass die Gegenseite gleich die Verhandlungen abbricht.

Welche Beträge in Ihrem Fall angemessen oder unverschämt sind, bedarf natürlich einer Betrachtung im Einzelfall. Die Kanzleien der Rechteinhaber setzen bereits selbst sehr unterschiedliche Werte für vergleichbare Verstöße an. Auch zeigt sich, dass die Bereitschaft, mit den Vergleichswerten herunterzugehen, unterschiedlich groß ist. Bei Beträgen unter € 500,00 ist es wesentlich schwerer, große Abschläge zu erreichen als bei einer Ursprungsforderung von € 5.000,00 bis € 10.000,00, wo auch Vergleichsbeträge unterhalb von 50 % realisiert wurden.

Der Verweis auf fehlende Zahlungsfähigkeit, Bezug von Sozialleistungen oder sonstige solvenzschädliche Aspekte ist in der Verhandlung sicherlich hilfreich. Wenn Sie von vorneherein eine Ratenzahlung erbeten und ganz zum Ende der Verhandlung eine Einmalzahlung eines niedrigeren Betrages anbieten (weil Sie sich das Geld dann von Eltern, Kinder, Sponsoren, leihen) hat oft zu einem weiteren Nachlass geführt.