Do-it-yourself oder Anwalt?

Wenn die Verteidigung teurer ist als der Vergleich aus der Abmahnung

19.10.2012

Wer meint, die Abmahnkanzleien im Bereich Filesharing würden alleine schon hohe Forderungen stellen, wenn sie Unterlassung fordern und die Abgeltung der Zahlungsansprüche mit Vergleichsbeträgen von 450,00 € bis sogar 4.800,00 € anbieten, der sei versichert, dass hier sogar noch Steigerungen möglich sind. Tatsächlich kann es passieren, dass der Betroffene am Ende einen eigenen Anwalt auswählt, der letztlich sogar mehr verlangt, als zur vergleichsweisen Erledigung der Zahlungsansprüche im ursprünglichen Abmahnschreiben vorgesehen war. Diese Erfahrung mussten Betroffene machen, die sich mit ihrer Filesharing-Abmahnung hilfesuchend an Rechtsanwalt Dr. Scheffler aus München gewandt haben. 

 

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Lassen Sie sich nicht vom eigenen Anwalt über den Tisch ziehen

Filesharing Abmahnungen sind oft standardisierte Massenverfahren. Auf der Suche nach anwaltlicher Unterstützung müssen die Empfänger von Abmahnungen manchmal erleben, dass die angefragten Anwälte ohne Rücksicht auf den Einzelfall immer die gleiche Patentlösung empfehlen. Diese lautet häufig, dass Zahlung auf jeden Fall verweigert werden soll; überrascht hat uns jedoch dass einige Kanzleien selbst bei aussichtsreichen Fällen empfehlen, eine (wenn auch verminderte) Zahlung an die Gegenseite zu vereinbaren. Der Nutzen der anwaltlichen Leistung wird dann darin angepriesen, dass eine Verminderung der Vergleichssumme herausgeschlagen wird und der (eigentlich ja erledigte) Fall bis zum Eintritt der Verjährung in sicheren Händen betreut wird.

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Modifizierte Unterlassungserklärung ohne Anwalt reicht - oder?

Worin liegt überhaupt Ihr Mehrwert gegenüber der modifizierten Unterlassungserklärung, die ich überall im Internet herunterladen kann?

 

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Wer zahlt mir meinen Anwalt?

AnwaltRechtsschutzversicherung, Beratungshilfe oder Sponsor mit schlechten Gewissen - wer könnte die Anwaltskosten tragen?

 

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Warum sollte ich einen Anwalt beauftragen, wenn er mehr kostet als die Abmahnung?

Wer eine Abmahnung mit einem Vergleichsangebot in der Größenordnung von € 300,00 bis € 500,00 bekommt, wird sich die Frage stellen, ob es sich überhaupt lohnt, einen eigenen Anwalt zu beauftragen, wenn durch diesen eigene Kosten entstehen. Zudem ist wohl die Einschaltung eines Anwaltes keine Garantie dafür, dass man nicht auch noch an den Gegner bezahlt. Viele Anwälte empfehlen zudem auch meistens die Zahlung der Abmahnkosten ohne große Verteidigung.

 

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