Wer zahlt mir meinen Anwalt?

AnwaltRechtsschutzversicherung, Beratungshilfe oder Sponsor mit schlechten Gewissen - wer könnte die Anwaltskosten tragen?

 

 

1. Rechtsschutzversicherung deckt aus Kulanz

Rechtsschutzversicherungen haben in ihren Bedingungen eine Ausschlussklausel für Urheberrecht und müssen daher in der Regel keine Kosten übernehmen. Manche Versicherer bezahlen jedoch aus Kulanz eine erste Beratung, teilweise unter Verzicht auf den Selbstbehalt. Da diese Erstberatungskosten schon knapp 250 EUR ausmachen können, lohnt sich eine Anfrage.

Deckungsanfragen des Anwaltes werden meistens negativ beschieden, da die Versicherer hier oft sturr nach ihren Bedinungen vorgehen. Eine Kulanzanfrage sollte der Versicherungsnehmer selbst oder durch seinen Versicherungsvertreter vornehmen. Gerade diejenigen, die für lange Zeit schadensfrei waren, haben gute Aussichten auf eine Deckung der Erstberatungskosten.

2. Beratungshilfe

Wer bestimmte Voraussetzungen der Bedürftigkeit erfüllt, kann von seinem Amtsgericht einen Beratungshilfeschein erhalten und sich hiermit anwaltliche Beratung suchen. Manche Hilfesuchende haben Schwierigkeiten einen Anwalt zu finden, der bereit ist, für Beratungshilfe tätig zu werden. Die Vergütung, die aus der Staatskasse bezahlt wird, beträgt nämlich nur einen Bruchteil der tatsächlichen Kosten, so dass der größte Anteil an den Beratungskosten vom Anwalt selbst getragen werden. Die Annahme von Beratungshilfefällen ist standesrechtliche Pflicht für Rechtsanwälte, allerdings besteht keine Verpflichtung, für diese Fälle sofortige Termine bereitzuhalten.

3. Regress gegen Täter

In vielen Fällen ist der Anschlussinhaber nicht der eigentliche Täter und häufig erleben wir es, dass gerade nicht der Anschlussinhaber  das Problem der Abmahnung löst, sondern ein Familienangehöriger/Partner/Bekannter/etc mit schlechtem Gewissen und dem Versprechen die Sache zu regeln. Auch wenn der Anschlussinhaber zunächst in die Pflicht genommen wird, besteht im Innenverhältnis zu einem möglichen Täter ein Regressanspruch; dieser wird aber meistens ohne anwaltliche Hilfe geregelt.