Bildrechtsabmahnungen
Hier können sowohl Logos, gestalterische Fotowerke als auch einfache Lichtbilder geschützt sein. Beliebt bei Abmahnern sind auch Kartenausschnitte, die unberechtigt zur Bebilderung von Anfahrtsbeschreibungen o.ä. verwendet werden.
Schnitzel, Holunderblüten und kein Ende: weitere Abmahnungen von Folkert Knieper
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- Geschrieben von Christian Galetzka
24.05.2013
Auch weiterhin lässt Folkert Knieper, Betreiber des Internetportals www.marions-kochbuch.de, wegen vermeintlicher Verletzung angeblich ihm zustehender Bildrechte durch Verwendung von Allerweltsschnappschüssen von Lebensmitteln und aktuell auch Pflanzen auf Internetseiten Dritter abmahnen. Wir berichteten bereits von Currywürsten und Brombeeren; nun sind auch Schnitzel und Holunderblüten dabei. Die von Herrn Knieper beauftragte Rechtsanwaltskanzlei Albrecht und Bischoff aus Hamburg wird daher nicht müde, urheberrechtliche Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Kostenerstattung für Herrn Knieper geltend zu machen.
Die Mandanten der Kanzlei pixel.law und die Tücken von Bildportalen wie pixelio oder aboutpixel für unbedarfte Nutzer
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- Geschrieben von Yvonne Roßmann
11.03.2013
Urheberrechtsverletzungen sind seit jeher ein beliebtes Feld für Rechteinhaber und ihre Kanzleien. Derzeit nach den Erfahrungen unserer Kanzlei besonders gerne durchgeführt und offenbar auch lukrativ: Bildrechtsabmahnungen, vornehmlich von Werken, die auf Bildportalen wie pixelio und aboutpixel offiziell zu geringen bis gar keinen Kosten heruntergeladen und dann gemäß den Nutzungsbedingungen verwendet werden dürfen.
U+C Rechtsanwälte: Abmahnung für die face to face Agentur GmbH wegen nicht lizenzierter Bildnutzung auf einer Fanseite
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- Geschrieben von Johannes Partheymüller
21.02.2013
Bekanntermaßen ist die Kanzlei URMANN+COLLEGEN aus Regensburg nicht nur auf dem Gebiet der Filesharing-Abmahnungen sehr aktiv, sondern mahnt auch wegen anderer Urheberrechtsverletzungen oder auch Wettbewerbsverstößen ab. Aktuell liegt uns eine Abmahnung vor, in der dem Betroffenen eine nicht lizenzierte Bildnutzung hinsichtlich eines Schnappschusses eines Prominenten vorgeworfen wird. Er soll dieses Bild auf einer von ihm betriebenen Fanseite unerlaubt öffentlich zugänglich gemacht haben und daher ausschließliche Nutzungsrechte der face to face Agentur GmbH an dem Bild verletzt haben.
Thomas Burchardt: Abmahnung wegen Produktbildern auf eBay
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07.02.2013
Der Fotograf Thomas Burchardt aus Hannover mahnt derzeit im eigenen Namen angebliche Urheberrechtsverletzungen an Produktbildern auf eBay ab. Der Vorwurf lautet auf die unberechtigte Nutzung von Abbildungen, an denen Herr Burchardt Rechteinhaber sein soll. Dazu fügt dieser seiner Abmahnung eine eidesstattliche Versicherung bei.
Herr Burchardt verlangt daher die Zahlung von 200,00 € im Wege der Lizenzanalogie und die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die unserer Meinung nach zu weitgehend ist. Ferner bittet dieser die Löschung des eBay-Angebotes vorzunehmen.
Letztlich weist Herr Burchardt in seiner Abmahnung darauf hin, dass diese auf freiwilliger Basis erfolgte und zugleich ein Rechtsanwalt mit der Verfolgung beauftragt hätte werden können. Herr Burchardt fühlt sich daher auch nicht mehr an sein Vergleichsangebot gebunden, wenn der Empfänger der Abmahnung seinerseits einen Rechtsanwalt aufsucht.
Bildrechtsabmahnungen - Sollte ich mich beraten lassen?
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25.01.2013
Seit einiger Zeit erreichen uns immer mehr Anfragen, die angebliche Bildrechtsverletzungen betreffen. In vielen Fällen wird dem Abgemahnten vorgeworfen gegen das Urhebernennungsrecht gemäß § 13 UrhG oder gegen sonstige Nutzungsbedingungen verstoßen zu haben. Die Rechtslage ist aber nicht immer so eindeutig wie sie von den jeweiligen Abmahnkanzleien vorgetragen wird.
Gerade bei Bildrechtsabmahnungen verlangen einige Kanzleien mehr als von einem Abgemahnten im Einzelfall verlangt werden kann und schießen daher über das Ziel hinaus. Dies betrifft nicht nur die zu bezahlenden Kosten in Form von Schadensersatz und Rechtsanwaltsgebühren, sondern auch die Unterlassungserklärung selbst.