Bildrechtsabmahnungen - Sollte ich mich beraten lassen?

25.01.2013

Bild Urheberrecht Abmahnung Verletzung Seit einiger Zeit erreichen uns immer mehr Anfragen, die angebliche Bildrechtsverletzungen betreffen. In vielen Fällen wird dem Abgemahnten vorgeworfen gegen das Urhebernennungsrecht gemäß § 13 UrhG oder gegen sonstige Nutzungsbedingungen verstoßen zu haben. Die Rechtslage ist aber nicht immer so eindeutig wie sie von den jeweiligen Abmahnkanzleien vorgetragen wird.

Gerade bei Bildrechtsabmahnungen verlangen einige Kanzleien mehr als von einem Abgemahnten im Einzelfall verlangt werden kann und schießen daher über das Ziel hinaus. Dies betrifft nicht nur die zu bezahlenden Kosten in Form von Schadensersatz und Rechtsanwaltsgebühren, sondern auch die Unterlassungserklärung selbst.

So erreichte unsere Kanzlei zum Beispiel der Entwurf einer Unterlassungserklärung, in der sich der Abgemahnte gegenüber allen Werken eines Fotografen verpflichten sollte. Dies ist zu weitgehend, insbesondere bei der lebenslangen Geltungsdauer einer Unterlassungserklärung (wir berichteten).

Aber auch die Schadensersatz- und Rechtsanwaltskosten sind in einigen Fällen zu hoch bemessen. Einige Abmahnkanzleien berechnen den Schadensersatz nach den Bildhonoraren der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM-Empfehlungen), obwohl die Fotos auch über kostenlose Bilddatenbanken angeboten werden. Darüber hinaus wird in einigen Fällen pauschal ein 100 % Verletzerzuschlag auf den Schadensersatz angerechnet. Wie hoch der Zuschlag aber wirklich ist, hängt von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls ab.

Bei der Berechnung der Rechtsanwaltskosten scheiden sich wie gewöhnlich die Geister, denn die Abmahnkanzleien legen Urteile oder Beschlüsse vor, denen hohe Streitwerte zu Grunde lagen. In Einzelfällen können jedoch niedrigere Streitwerte angemessen sein, sodass dadurch auch die Rechtsanwaltskosten geringer werden.

Die Rechtslage bei Bildrechtsabmahnungen ist daher nicht immer so eindeutig wie von den Abmahnkanzleien vorgetragen wird und ein anwaltlicher Rat kann sich schnell lohnen.