U+C Rechtsanwälte: Abmahnung für die face to face Agentur GmbH wegen nicht lizenzierter Bildnutzung auf einer Fanseite

21.02.2013

Abmahnung U + C Rechtsanwälte Urmann + Collegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbHBekanntermaßen ist die Kanzlei URMANN+COLLEGEN aus Regensburg nicht nur auf dem Gebiet der Filesharing-Abmahnungen sehr aktiv, sondern mahnt auch wegen anderer Urheberrechtsverletzungen oder auch Wettbewerbsverstößen ab. Aktuell liegt uns eine Abmahnung vor, in der dem Betroffenen eine nicht lizenzierte Bildnutzung hinsichtlich eines Schnappschusses eines Prominenten vorgeworfen wird. Er soll dieses Bild auf einer von ihm betriebenen Fanseite unerlaubt öffentlich zugänglich gemacht haben und daher ausschließliche Nutzungsrechte der face to face Agentur GmbH an dem Bild verletzt haben.

Aufgrunddessen fordert die Abmahnkanzlei für die angebliche Rechteinhaberin neben Beseitigung und Unterlassung des Verstoßes insbesondere Schadensersatz und Ersatz von Anwaltskosten in Höhe von insgesamt 959,40 €. Hierbei wird in dem auch insgesamt recht knapp gehaltenen Schreiben jedoch nicht näher ausgeführt, wodurch sich derart hohe Beträge rechtfertigen lassen, zumal es sich vorliegend nur um ein einziges Bild handelt und die Fanseite vom Betroffenen als reines Hobby und nicht etwa gewerblich betrieben wird.

Neben dieser Zahlung fordern die U+C Rechtsanwälte zur Ausräumung der Wiederholungsgefahr und damit zur Erledigung des geltend gemachten Unterlassungsanspruchs wie üblich auch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die sie der Abmahnung beifügen.