Schnitzel, Holunderblüten und kein Ende: weitere Abmahnungen von Folkert Knieper

24.05.2013

DSC09553Auch weiterhin lässt Folkert Knieper, Betreiber des Internetportals www.marions-kochbuch.de, wegen vermeintlicher Verletzung angeblich ihm zustehender Bildrechte durch Verwendung von Allerweltsschnappschüssen von Lebensmitteln und aktuell auch Pflanzen auf Internetseiten Dritter abmahnen. Wir berichteten bereits von Currywürsten und Brombeeren; nun sind auch Schnitzel und Holunderblüten dabei. Die von Herrn Knieper beauftragte Rechtsanwaltskanzlei Albrecht und Bischoff aus Hamburg wird daher nicht müde, urheberrechtliche Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Kostenerstattung für Herrn Knieper geltend zu machen. 

Auch wenn es sich bei der unberechtigten Verwendung von zugunsten eines Dritten geschütztem Bildmaterial z.B. zur Flankierung und Aufhübschung der eigenen Internetseite um eine Urheberrechtsverletzung handelt, sind die geltend gemachten Zahlungsansprüche auf Schadensersatz in Form einer fiktiven Lizenzgebühr zuzüglich eines Strafzuschlags wegen versäumter Bezeichnung des Bildurhebers und auf Kostenerstattung auf Grundlage eines regelmäßig mit 6.000,00 € bezifferten Gegenstandwerts unserer Rechtsauffassung nach überzogen.

Insofern ist in der letzten Zeit eine Fülle von Rechtsprechung ergangen, die deutlich niedrigere Gegenstandswerte abhängig vom jeweils einschlägigen Einzelfall angesetzt hat. Auch der sogenannte Verletzerzuschlag wegen nicht erfolgter Urheberbezeichnung ist alles andere als unumstritten, da insbesondere die Lizenzpraxis des Bildurhebers nicht bekannt ist. Hier wäre z.B. denkbar, dass der Bildurheber vollständig auf die Nennung als Urheber verzichtet hat. Ein Verletzerzuschlag wird vom Bundesgerichtshof bisher nur in den sogenannten GEMA-Fällen (in Höhe von 100 %) eindeutig zuerkannt.