Waldorf Frommer Rechtsanwälte: Godzilla (Film)

09.07.2014

Waldorf-Briefkopf geschreddertDie Waldorf Frommer Rechtsanwälte mahnen auch weiterhin für die Warner Bros. Entertainment GmbH ab und machen Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Kostenerstattung bzgl. des Filmwerkes "Godzilla" geltend. Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, den Film über die Filesharing-Tauschbörse bittorrent im Internet unerlaubt öffentlich zugänglich und dadurch das Urheberrecht verletzt zu haben.

Neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung wird zusätzlich die Zahlung eines Betrages von 815,00 € für Aufwendungsersatz und Schadensersatz verlangt. Mit Zahlung dieses Betrages und Abgabe der Unterlassungserklärung könne die Angelegenheit vollumfänglich erledigt werden, so die Münchener Anwälte. Neben einem Entwurf einer Unterlassungserklärung fügt die Kanzlei auch gleich einen Überweisungsträger bei, der für eine reibungslose Zuordnung der Vergleichszahlung genutzt werden soll.