Waldorf Frommer Rechtsanwälte: Family Guy - Staffel 13 - Folge 16 (TV-Folge)

28.07.2014

Abmahnung Waldorf FrommerDie Kanzlei Waldorf Frommer mahnt nun auch die TV-Serie "Family Guy" im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH ab. Die Münchener Anwälte machen urheberrechtliche Ansprüche auf Unterlassung, Kostenerstattung und Schadensersatz geltend, weil der Adressat der Abmahnung die Folge 16 der Staffel 13 der Serie unerlaubt über das Peer-to-Peer Netzwerk Bittorrent im Internet zum Herunterladen angeboten haben soll.

Deshalb fordert Waldorf Frommer nun zum Ausgleich der Zahlungsansprüche 469,50 €, zusammengesetzt aus 300,00 € Schadensersatz und 169,50 € Aufwendungsersatz. Zusätzlich soll natürlich auch in diesem Fall eine strafbewehrte Unterlassungserklärung vom Anschlussinhaber abgegeben werden. Hierfür schickt die Münchener Kanzlei gleich einen Vordruck zum unterzeichnen mit.