Waldorf Frommer Rechtsanwälte: 24: Live Another Day - 4:00 P.M. - 5:00 P.M. [24: Live Another Day - 16:00 - 17:00 Uhr]

19.08.2014

Abmahnung Waldorf FrommerMittlerweile ist ja hinlänglich bekannt, dass die Kanzlei Waldorf Frommer nicht nur Filme, sondern oft auch TV-Serien abmahnt. Neu allerdings ist das Werk in einer uns vorliegenden Abmahnung der Münchener Rechtsanwälte. Diese mahnen nämlich nun im Namen der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH die TV-Folge "24: Live Another Day - 4:00 P.M. - 5:00 P.M. [24: Live Another Day - 16:00 - 17:00 Uhr]" ab.

Die Kanzlei Waldorf Frommer bietet in diesem Fall an, die Zahlungsansprüche mit einem Betrag von 519,50 € zu erledigen. Daneben wird wie üblich die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt, für welche bereits ein Vordruck mitgeschickt wird.