Waldorf Frommer Rechtsanwälte: Storm Hunters (Film)

23.09.2014

Waldorf FrommerDie Kanzlei Waldorf Frommer mahnt aktuell weiter für die Warner Bros. Entertainment GmbH ab und macht die üblichen urheberrechtlichen Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Kostenerstattung für die Abmahung geltend, weil der Anschlussinhaber das Filmwerk "Storm Hunters" über die Filesharing-Tauschbörse bittorrent im Internet weltweit allen Nutzern zum Herunterladen angeboten haben soll.

Aus diesem Grund fordern die Münchener Rechtsanwälte nun wie üblich die Abgabe einer Unterlassungserklärung, für welche bereits ein Vordruck beigefügt ist. Zusätzlich verlangt wird die Zahlung von 600,00 € Schadenersatz und 215,00 € Aufwendungsersatz, insgesamt somit 815,00 €, um die Zahlungsansprüche abzugelten und die Angelegenheit somit vollumfänglich außergerichtlich zu erledigen.