NAVTEQ mahnt aus Markenrecht ab

16.04.10

Dass Navteq (map24) durch v. Westphalen Rechtsanwälte die Verletzung von Kartenmaterial abmahnt, ist schon lange bekannt. Neuerdings wird der Unterlassungsanspruch zusätzlich auf Markenrecht gestützt und der Gegenstandswert damit auf 25.000 EUR erhöht. Die Markenverletzung soll darin liegen, dass auf den Kartenausschnitten ein Copyright-Vermerk mit dem Namen Navteq zu lesen ist. Den hat zwar Navteq selbst dort angebracht, bei einer unberechtigten Zurverfügungstellung soll dies jedoch eine Markenverletzung sein.

Hinsichtlich der urheberrechtlichen Frage ist ein Unterlassungsanspruch durchaus möglich. Den markenrechtlichen Anspruch sehen wir jedoch nicht, da hier die Voraussetzung des § 14 Markengesetz nicht vorliegen. Zudem sind die Marken mit dem Begriff Navteq nicht in der für Karten vorgesehenen Klasse 16 eingetragen.