Waldorf Frommer Rechtsanwälte: Fack ju Göthe (Film)

Wadorf Frommer auf Kopf04.11.2014

Kein Ende bei "Fack ju Göthe": Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt weiterhin den bereits vielfach abgemahnten Kinofilm im Namen der Constantin Film Verleih GmbH ab, weil dieser unberechtigt über die Filesharing-Tauschbörse bittorrent im Internet verbreitet worden sein soll. Die Münchener Rechtsanwälte machen für die Rechteinhaberin wieder die üblichen Ansprüche auf Unterlassung, Kostenerstattung für die Abmahnung und Schadensersatz geltend.

Der Anschlussinhaber soll zunächst eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben (Vordruck anbei). Bezüglich der geltend gemachten Zahlungsansprüche soll der Betroffene einen Betrag von 815,00 € überweisen, um die Angelegenheit außergerichtlich zu erledigen. Für diese Zahlung fügt die Kanzlei Waldorf Frommer ihrem Abmahnschreiben bereits einen vorgedruckten Überweisungsdatenträger bei.