Waldorf Frommer Rechtsanwälte: Person of Interest - Nautilus und Wingman (TV-Folgen)

06.11.2014

Abmahnung Waldorf FrommerUnd weiter geht es mit Waldorf Frommer: Mittlerweile ist ja hinreichend bekannt, dass die Kanzlei nicht nur Filme, sondern auch TV-Folgen abmahnt. Im Namen der Warner Bros. Entertainment GmbH werden nun Ansprüche wegen angeblichen illegalen Filesharings in Bezug auf die Folgen "Nautilus" und "Wingman" der Serie "Person of Interest" geltend macht. Der Anschlussinhaber soll der Rechteinhaberin neben Unterlassung der Rechtsverletzung auch Schadensersatz und Erstattung der Abmahnkosten schulden.

Die Kanzlei Waldorf Frommer bietet an, die Zahlungsansprüche mit einer Zahlung in Höhe von 915,00 € zu erledigen. Daneben wird wie üblich auch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt, um die Angelegenheit vollumfänglich zu erledigen. Einen Entwurf hierfür fügen die Münchener Anwälte ihrer Abmahnung gleich bei.