Nümann + Lang: Monsta

16.04.10

Nümann+Lang Rechtsanwälte mahnen im Namen der Firma Styleheads Gesellschaft für Entertainment mbH den Musiktitel "Monsta" der Künstlergruppe Culcha Candela ab.

Gefordert wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von 450,00 €. Laut Online-Datenbank der GEMA ist die Styleheads Gesellschaft für Entertainment mbH eine von fünf Originalverlegern.