FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH: Dallas Buyer Club

25.11.2014

FaredsDie Hamburger Kanzlei FAREDS mahnt aktuell für die Dallas Buyers Club, LLc das gleichnamige Filmwerk "Dallas Buyers Club" wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung im Internet über Filesharing-Tauschbörsen ab. Dem Anschlussinhaber wird zur Last gelegt, ohne Zustimmung des Rechteinhabers das Filmwerk über das Tauschbörsenprogramm Deluge 2.3.2.0 illegal heruntergeladen und widerrechtlich weltweit für Dritte zum Download angeboten zu haben. Geltend gemacht werden daher nun urheberrechtliche Ansprüche auf Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz und Kostenerstattung für die Abmahnung.

Neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung wird die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages von 1.200,00 € und die unverzügliche Löschung der Datei vom betreffenden Rechner zur Erledigung der Angelegenheit verlangt.