FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH: Andreas Bourani - Auf Uns

15.01.2015

Im Namen von Herrn Thomas Olbrich aus Berlin macht die Kanzlei Fareds Ansprüche wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung via Filesharing auf Unterlassung, Schadensersatz und Kostenerstattung  geltend. Die Kanzlei erhebt in ihrem Abmahnschreiben diesmal den Vorwurf, dass der Adressat die Tonaufnahme "Andreas Bourani - Auf Uns"" als Bestandteil des Chartcontainers "German Top 100 Single Charts" Dritten im Internet über Filesharing-Tauschbörsen zur Verfügung gestellt haben soll.

389,50 € soll der Abgemahnte nun zur Abgeltung der entstandenen Kosten bezahlen und zusätzlich eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben. Sollten diese Ansprüche fristgerecht erfüllt werden, wäre die Angelegenheit zivilrechtlich erledigt und kein Gerichtsverfahren erforderlich, so die Kanzlei aus Hamburg.