Waldorf Frommer Rechtsanwälte: Two and a Half Men - Thirty-Eight, Sixty-Two, Thirty-Eight

16.01.2015

Abmahnung Waldorf FrommerDie Abmahnung von TV-Folgen durch die Kanzlei Waldorf Frommer ist ja mittlerweile nicht mehr unbekannt. Diesmal handelt es sich um die TV-Serie "Two and a Half Men", welche angeblich über die Tauschbörse bittorrent weltweit zum Herunterladen angeboten worden sein soll. Im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH macht die Münchener Kanzlei die üblichen Ansprüche wegen angeblichen illegalen Filesharings in Bezug auf die Folge "Thirty-Eight, Sixty-Two, Thirty-Eight" geltend.

Genauso wie bei einer einzelnen Folge "The Big Bang Theory" verlangt Waldorf auch für die Folge von "Two and a Half Men" eine Zahlung in Höhe von 469,50 €, zusammengesetzt aus 300,00 € Schadensersatz und 169,50 € Aufwendungsersatz. Zudem soll der Abgemahnte auch hier eine Unterlassungserklärung abgeben, für welche ein Vordruck wie üblich beigefügt ist.