Waldorf Frommer Rechtsanwälte: 3 Days to Kill (Film)

Waldorf-Briefkopf geschreddert20.01.2015

Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt aktuell für die Universum Film GmbH das Filmwerk "3 Days to Kill" ab und macht urheberrechtliche Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Kostenerstattung für die Abmahung geltend. Den abgemahnten Anschlussinhabern wird zur Last gelegt, über die Filesharing-Tauschbörse bittorrent im Internet den Film unerlaubt verbreitet und öffentlich zugänglich gemacht zu haben.

Neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung, für welche bereits ein Vordruck beiliegt, wird zusätzlich die Zahlung eines Betrages von 815,00 € verlangt. Mit Zahlung dieses Betrages und Abgabe der Unterlassungserklärung könne die Angelegenheit vollumfänglich erledigt werden. Sollte keine Reaktion des Abgemahnten erfolgen, droht Waldorf damit, ihrer Mandantschaft zur Durchsetzung der Ansprüche zu gerichtlichen Schritten zu raten.